Strafverteidigung in Bremen mit über 15 Jahren Erfahrung
Sie haben einen Fehler gemacht oder werden zu Unrecht beschuldigt? Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich seit 2010 Menschen in Bremen und Umgebung. Mit mehr als 4000 bearbeiteten Verfahren stehe ich Ihnen in allen strafrechtlichen Angelegenheiten zur Seite – schnell, diskret und kompetent.
Strafverteidigung in Bremen mit über 15 Jahren Erfahrung
Sie haben einen Fehler gemacht oder werden zu Unrecht beschuldigt? Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich seit 2010 Menschen in Bremen und Umgebung. Mit mehr als 4000 bearbeiteten Verfahren stehe ich Ihnen in allen strafrechtlichen Angelegenheiten zur Seite – schnell, diskret und kompetent.
In allen Bereichen des Strafrechts verteidige ich Ihre Rechte und Interessen. Ob Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung oder Revision – ich begleite Sie durch jede Phase Ihres Verfahrens.
Seit 2010 verteidige ich Menschen in strafrechtlichen Verfahren, seit 2013 als Fachanwalt für Strafrecht. Was mich auszeichnet: Schnelle Erreichbarkeit, digitales Arbeiten und der Erstkontakt noch am selben Tag. Mit über 4000 bearbeiteten Verfahren kenne ich die norddeutschen Gerichte und weiß, wie ich Ihnen am besten helfe. „Verteidigung ist Kampf“ – dieser Grundsatz von Hans Dahs leitet meine Arbeit, wenn es um Ihre Schuld oder Unschuld geht.
Erfolge aus meiner Praxis: In den vergangenen 15 Jahren habe ich zahlreiche Mandate erfolgreich verteidigt. Hier drei Beispiele, die zeigen, was durch entschiedene Verteidigung möglich ist:
Strafrecht, Berufung/Revision
Ein Mandant wurde zu 12 Jahren Haft verurteilt. Nach meiner erfolgreichen Revision wurde in der neuen Hauptverhandlung nur noch eine Strafe von 6 Jahren verhängt.
Durch die Revision konnte ich Rechtsfehler im ersten Urteil aufdecken. Das Verfahren wurde neu aufgerollt, und in der zweiten Hauptverhandlung gelang es mir, eine deutlich mildere Strafe zu erreichen.
Die Haftstrafe wurde halbiert – ein Erfolg, der das Leben meines Mandanten grundlegend verändert hat.
Strafrecht, Ermittlungsverfahren
In sehr vielen Fällen gelingt es mir, Verfahren bereits im Ermittlungsstadium oder nach Anklageerhebung durch eine fundierte Stellungnahme zur Einstellung zu bringen.
Durch frühzeitiges Handeln und eine strategisch kluge Stellungnahme kann ich oft verhindern, dass es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommt.
Die Verfahren werden eingestellt – ohne Verurteilung, ohne Eintrag im Führungszeugnis, ohne Stigmatisierung.
Strafrecht, Revision
Nach einer erfolgreichen Revision wurde mein Mandant im neuen Durchgang freigesprochen.
Durch die Revision konnte ich das erste Urteil aufheben lassen. In der neuen Hauptverhandlung gelang es mir, die Unschuld meines Mandanten zu beweisen.
Der Freispruch war das bestmögliche Ergebnis – mein Mandant konnte sein Leben ohne Vorstrafe fortsetzen.
Die richtige Antwort ist nicht dabei? Kontaktieren Sie mich und ich berate Sie individuell zu Ihrem Fall.
Sie erreichen mich noch am selben Tag. Das erste Gespräch erfolgt in der Regel telefonisch und ist unverbindlich. In Notfällen – etwa nach einer Verhaftung oder Hausdurchsuchung – bin ich 24/7 über meine Handynummer erreichbar.
Das erste Kennenlernen ist immer unverbindlich und erfolgt meist telefonisch. Dabei besprechen wir Ihre Situation und ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung. Für die weitere Vertretung vereinbare ich mit meinen Mandanten klare Pauschalen – zum Beispiel für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren oder die Wahrnehmung von Gerichtsterminen. So bleiben die Kosten für Sie transparent und planbar.
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und seit 15 Jahren nahezu ausschließlich in diesem Bereich tätig. Schwerpunkte haben sich insbesondere im Sexualstrafrecht, bei Verkehrsdelikten sowie im Bereich der Online-Kriminalität herausgebildet. Insgesamt habe ich mehr als 4.000 Verfahren bearbeitet.
Ja, in Notfällen ist meine Handynummer 24/7 geschaltet. Gerade bei Verhaftungen, Hausdurchsuchungen oder drohenden Haftbefehlen ist schnelles Handeln entscheidend.
Ich betreue hauptsächlich Mandanten aus Bremen und in ganz Norddeutschland. Bei besonderen Fällen bin ich aber auch bundesweit tätig. Durch digitales Arbeiten und telefonische Beratung ist die Entfernung oft kein Hindernis.
Das kann ich erst nach Prüfung Ihres Falles sagen. Im ersten Gespräch verschaffe ich mir einen Überblick und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Situation und der möglichen Verteidigungsstrategien.
Nach dem ersten unverbindlichen Gespräch erteilen Sie mir das Mandat. Ich fordere dann die Akten an, prüfe diese gründlich und entwickle eine Verteidigungsstrategie. Sie werden regelmäßig über den Stand des Verfahrens informiert.
Ich berate Sie auf Deutsch und Französisch. Auf Wunsch wird ein Dolmetscher beigezogen, dessen Kosten vom Staat übernommen werden.
Eine Polizeivorladung sollten Sie nicht ignorieren. Ich rate Ihnen, vor jeder Aussage einen Anwalt zu konsultieren. Oft ist es besser, zunächst zu schweigen und eine Stellungnahme über den Anwalt abzugeben.
Das hängt vom Einzelfall ab. Ich habe bereits zahlreiche Revisionen erfolgreich durchgeführt – von Strafminderungen bis zu Freisprüchen im neuen Verfahren. Nach Prüfung Ihres Urteils kann ich Ihnen eine realistische Einschätzung geben.
Die richtige Antwort ist nicht dabei? Kontaktieren Sie mich und ich berate Sie individuell zu Ihrem Fall.
Sie haben eine Vorladung erhalten, es gab eine Hausdurchsuchung oder Sie benötigen strafrechtliche Beratung? Zögern Sie nicht – kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch. Ich melde mich noch am selben Tag bei Ihnen.
knuepling@khk-hb.de
+49 (0421) 408 99 660
+49 (0177) 863 45 43
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